Viskose ist doch kein Plastik

Die im EU-Amtsblatt veröffentlichte Leitlinie zu Art. 12 der SUPD bestätigt: Viskose ist kein Plastik. Weiterhin wurden die FAQ zur EWKennZV durch das BMU aktualisiert.

Die nun veröffentlichte Leitlinie klärt darüber hinaus den Geltungsbereich der Richtlinie.

BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION

Leitlinien der Kommission über Einwegkunststoffartikel in Übereinstimmung mit der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (2021/C 216/01) ist am 7. Juni 2021 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden

So stellt die Leitlinie eindeutig klar (vgl. Anlage 1 Abschnitt 2.1.3., Nr. ii):

„…Der Begriff „nicht chemisch modifiziert“ in Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie ist in Bezug auf natürliche Polymere wie folgt auszulegen: Bei der Entscheidung, ob ein Polymer bei seiner Herstellung chemisch modifiziert wurde oder nicht, sollte nur der Unterschied zwischen dem Ausgangspolymer und dem daraus hergestellten Polymer berücksichtigt werden, wobei etwaige Veränderungen, die während des Herstellungsprozesses stattgefunden haben könnten, außer Acht gelassen werden, da diese für die Eigenschaften und das Verhalten des verwendeten und schließlich möglicherweise in die Umwelt freigesetzten Polymers nicht von Belang sind.

Das bedeutet, dass beispielsweise regenerierte Cellulose, etwa in Form von Viskose, Lyocell und Cellulosefolie, nicht als chemisch verändert gilt, da die resultierenden Polymere im Vergleich zum Ausgangspolymer nicht chemisch verändert sind. Celluloseacetat gilt als chemisch verändert, da die chemischen Modifizierungen der Cellulose während des Produktionsprozesses im Vergleich zum natürlichen Ausgangspolymer am Ende des Produktionsprozesses erhalten bleiben.

Wenn Änderungen der chemischen Struktur eines Polymers aus Reaktionen resultieren, die nur während des Extraktionsprozesses eines natürlichen Polymers stattfinden (z. B. Zerfaserung von Holz zur Extraktion von Cellulose und Lignin), wird nicht davon ausgegangen, dass diese zu einer chemischen Veränderung des natürlichen Polymers im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 und Erwägungsgrund 11 der Richtlinie führen…“

Bild: Pixabay

 

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