Die Lage bei Biozidwirkstoffen ist kritisch

Eine weitere Entwicklung im EU-Stoffrecht wird jetzt auch von Seiten des Lack- und Farbenverbandes angeprangert: Durch die EU-Biozidverordnung (BPR) und REACH/CLP verschwinden zunehmend Biozid-Wirkstoffe, darunter auch viele Konservierungsmittel für wässrige Produktzubereitungen, die von allen Nachverwender-Industrien benötigt werden. Hält diese Entwicklung an, werden ganz alltägliche Verbraucherprodukte, wie wasserbasierende Mineralfarben bzw. lösemittelfreie Lacke, Flüssigwaschmittel usw., aber auch wichtige wasserbasierende Zubereitungen für die Produktion von Textilien, Papierverpackungen, Holzmöbeln aus mangelndem Schutz vor Bakterien und Pilzen bereits in der Verpackung verderben.

Der Grund hierfür liegt in der Biocidal-Product-Regulierung (BPR). In dieser EU-Gesetzgebung wirken in regelrechten Kosten-Kaskaden noch teurere Zulassungs- und Registrierkosten als bei der REACH-Registrierung der Chemikalien/Stoffe. Da jeweils ein Biozidwirkstoff pro Biozid Verwendungsklasse ein gesondertes Zulassungsverfahren benötigt, potenzieren sich die Kosten. Schnell kommen für einen Biozidwirkstoff, der in mehreren Verwendungsklassen zugelassen werden muss, mehrere Tausend Euro Kosten zusammen. Diese Prozedur können sich in der Regel meist nur noch große Chemiekonzerne leisten. Entsprechend hat sich der Markt bereits jetzt extrem konsolidiert und über ca. 80 % der Wirkstoffe sind verschwunden. Die Preise ziehen aufgrund der Registrierkosten und der Markt-Monopolisierung in der EU deutlich an.

Über CLP-Einstufungs- bzw. Zulassungsprozesse der verbliebenen Biozidwirkstoffe und deren Verwendung werden auch zunehmend sehr niedrige Grenzwerte vorgegeben. Bei Methylisothiazolinon (MIT) wurde nun für chemische Zubereitungen eine Kennzeichnungspflicht ab 15 ppm MIT-Gehalt „kann allergisierende Hautreaktionen hervorrufen“ gesetzlich vorgegeben. Unterhalb der 15 ppm Grenze ist der Wirkstoff schon gar nicht mehr wirksam, also muss diesbezüglich jede MIT-enthaltende Zubereitung faktisch gekennzeichnet werden. Diese Grenzwertvorgabe bei MIT wurde von ursprünglich 10.000 ppm kommend über einen ersten Grenzwertvorschlag von 600 ppm dann überraschend auf 15 ppm festgelegt.

Sollte diese wenig durchdachte Regulierungsmethodik anhalten, werden wohl auch die „nahen Verwandten“, das Octylisothiazolinon (OIT), Benzylisothiazolinon (BIT) usw., alsbald ein ähnliches Schicksal erleiden Zur Konservierung von wässrigen Zubereitungen müssen häufig mehrere Konservierungsmittel eingesetzt werden, damit nicht Bakterien- und Pilzbefall der Produkte bei der Lagerung irreversiblen Schaden anrichten und das Produkt schon vor seiner bestimmungsgemäßen Anwendung entsorgt werden muss.

In der BPR tragen aber auch CLP-Entscheidungen, die Stoffeigenschaften festlegen, wie z. B. die unüberlegte Formaldehyd-Einstufung als karzinogen 1 B im Jahr 2014, zum Verschwinden von Biozidwirkstoffen bei. Dies trifft vor allem die Biozid-Gruppe der sogenannten „Formaldehydabspalter“, die oft gut biologisch abbaubar und im Prinzip nicht wassergefährdend sind. Zudem haben Formaldehydabspalter technisch den Vorteil, auch den Luftraum in einer Verpackung vor Pilz-und Bakterienbefall zu kontrollieren, da Formaldehyd auch dort wirksam ist. Diese CLP Entscheidung bezüglich Formaldehyd aus dem Jahr 2014 war ein Haupttreiber, warum viele Zubereitungen überhaupt auf MIT umgestellt wurden, was jetzt die Lage noch verschärft.

MIT ist u. a. zwar hautsensibilisierend eingestuft, zersetzt sich aber weitestgehend bei der Trocknung/Kondensation eines Textils in der Veredlung. Die daher sehr undifferenzierte Gesetzesvorgabe bei MIT, die sicherlich viel besser über Arbeitsschutzmaßnahmen geregelt ist, kann alsbald auch für Textilien noch in anderen kommenden Gesetzgebungsverfahren erheblich negative Auswirkungen haben. Das hochkarätig besetzte Fach-Gremium für Arbeitsschutz, das Scientific Committee on Occupational Exposure Limits (SCOEL), wurde im Übrigen von der EU-Kommission und der ECHA gerade abgeschafft. Fachliche Korrekturen können daher auch von dieser Seite nicht mehr vorgenommen werden. Ein Umstand der auch den Gewerkschaften mittlerweile sehr missfällt. „Besser“, wie es REACH & Co. einstmals versprach, wird durch die Summe aller ECHA-Entscheidungen und der Ausblendung der ganzer Fachgremien in Sachen Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutz rein gar nichts - im Gegenteil.

Zu alledem ist die Zulassung von Biozid-Neustoffen in der EU faktisch durch die ECHA-Neudefinition von sogenannten Endokrinen-Disruptoren, also hormonähnlich wirkenden Stoffen, sowieso schon faktisch unterbunden. Alternativwirkstoffe, die von Seiten der ECHA allseits propagiert werden, können daher überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Das Resultat, das auch nun der Lack- und Farbenverband hier konstatiert ist daher eindeutig: „Uns gehen alsbald die Konservierungsmittel bzw. die Biozidwirkstoffe aus“.

Dieser Satz gilt aber nicht nur für die Lack- und Farbenindustrie, sondern für viele Industriezweige als auch maßgeblich für die Formulierung von wässrigen Textilhilfsmitteln, wässrigen Digitaldruckfarbstoffdispersionen u.v.m. und trifft daher auch unsere Industrie indirekt über die ihr zuliefernde Chemieindustrie. Textilhilfsmittel „Made in Germany/Europe“ tragen dann in Zukunft immer öfter einen Warnhinweis mit „kann allergisierende Reaktionen hervorrufen“ auf der Verpackung. Steigern so BPR und REACH & Co. die Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Textilhilfsmitteln, die aus dem ökologischen Blickwinkel gesehen, weltweit mit an der Spitze stehen?

Auch REACH-Registrierungen für Biozide, wie z.B. für Ethylenoxid, das u. a. für die Sterilisierung unter streng kontrollierten Bedingungen von Medizintextilien eingesetzt wird, können für EU-Produktionen und deren Prozesse kritisch wirken. Wird Ethylenoxid von den Herstellern für diese Verwendung nicht REACH-registriert, stehen die EU-Nachverwender-Industrien wiederum im Regen bzw. müssen ggf. die Produktion außerhalb der EU verlagern, um Auflagen aus der EU-MDR (Medical Device Regulation) überhaupt erfüllen zu können. Schwierig abzuschätzende Kombinationswirkungen zwischen REACH/CLP und der BPR können für die textile Querschnittsindustrie und viele mit ihr verbundenen Wertschöpfungsketten fatal wirken.

Seit dem Jahr 2014 informiert AFBW Partnerverband Südwesttextil und VTB mit einem Biozidworkshop die Mitglieder rundum das Thema, und seit dieser Zeit wurde auch das Problem der verschwindenden Biozidwirkstoffe adressiert. Textiler Infektionsschutz gegen Zecken, Malariafliegen & Co. sowie langlebig schöne Markisen ohne unansehnliche Pilz- bzw. Stockflecken machen den verantwortungsvollen Einsatz dieser Wirkstoffe notwendig. In der Vergangenheit setzten sich daher die beiden Verbände auch intensiv im Biozid-Themenbereich für den Erhalt des passiven textilen Infektionsschutzes, z. B. in Sachen des Biozidwirkstoffes Permethrin, ein. So konnten vorteilhafte Textilinnovationen in Richtung textiler Infektionsschutz vorerst gesichert werden bzw. profitierten auch Textilhilfsmittelhersteller und Faserforschungseinrichtungen von unseren Aktivitäten. Doch auch dieses Thema wird absehbar im EU-Stoffrecht nicht ruhig bleiben, dazu genügt ein Blick in andere Restriktionsvorhaben der ECHA. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die europäischen Umweltbehörden, die ECHA und die EU-Kommission auf den Pfad der Fachlichkeit in Sachen EU-Stoffrecht zurückkehren.

AFBW Partnerverband Südwesttextil und VTB wurden in den REACH-Beraterkreis des Bundesministeriums für Wirtschaft- und Energie (BMWi) in Berlin berufen

Stellvertretend für die deutschen textilen Verbände, unter dem Dach des Gesamtverbands textil+mode in Berlin, wurde der Leiter Umwelt + Produkte vom AFBW Partnerverband Südwesttextil und VTB, Stefan Thumm, erstmalig am 17. Oktober 2018 in den REACH-Beraterkreis des BMWi in Berlin berufen. Der REACH-Beraterkreis befasste sich in der Sitzung vor allem mit dem REACH Reviewprozess 2018 sowie den sich mehrenden Problemen in der Chemikalienregulierung.


Aufgrund der über Jahre erarbeiteten Expertise in Sachen REACH/CLP und BPR können sich nun auch die deutschen Textiler zu diesen Themen im Beraterkreis maßgebend einbringen. In der Sitzung kristallisierte sich quer über alle Industrien eine zentrale Frage heraus: Was macht Europa und eine innovative, mittelständisch geprägte Industrienation wie Deutschland ohne eine Vielzahl erlaubter Wirk- und Spezialrohstoffe und ohne erlaubte Produktionsprozesse?
Anhand der Vorträge und Wortmeldungen zeigte sich bei allen Themen ein sehr eindeutiges und kritisches Bild bezüglich REACH/CLP und der BPR. Entgegen der öffentlichen Darstellungen der Kommission und der ECHA ist das System REACH/CLP und BPR völlig aus dem Ruder gelaufen. Alsbald wird es daher zu weiteren Klagen von betroffenen Industrien vor dem EUGH bezüglich REACH & Co. kommen.

 

Bilder: © pixabay

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