Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP Leichtbau)

Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP Leichtbau) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern. Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rund 300 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Leichtbau beruht auf einem einfachen Prinzip: Das Gewicht von Bauteilen wird mit weniger oder leichterem Material reduziert. Dies führt in der Anwendung zur Einsparung von Energie und damit zur Senkung von Emissionen. Gleichzeitig werden Ressourceneffizienz sowie verbesserte und zusätzliche Funktionalitäten forciert.

Aufgrund der vielseitigen Ausprägungen und Anwendungsbereiche von Leichtbau ist ein ganzheitlicher und interdisziplinärer Ansatz erforderlich, um die unterschiedlichen Perspektiven und Anwendungen zusammenzubringen. Hier setzt das TTP Leichtbau an. Mit dem Programm möchte das BMWi den Leichtbau als Innovationstreiber für nachhaltiges und ressourcenschonendes Wirtschaften etablieren und einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Auch soll der Technologie- und Wissenstransfer in konkrete Produkte und Dienstleistungen verbessert und der Leichtbau so in die breite industrielle Anwendung getragen werden.

Das Programm ist auf zehn Jahre angelegt. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage zur Einreichung von Skizzen vorgesehen: 1. April und 1. Oktober. Erstmalig ist eine Skizzeneinreichung zum 1. Mai 2020 möglich. Aufgrund der aktuellen krisenbedingten Situation ist es auch möglich, Skizzen nach dem 1. Mai 2020 einzureichen, die dann ebenfalls bewertet werden.

 

Wer wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
  • Hochschulen und
    Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern ohne Betriebsstätte in Deutschland ist möglich, wobei die ausländischen Partner ihre Aufwendungen ohne Bundeszuwendungen finanzieren müssen.

Was wird gefördert?


Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:

1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
Einen Förderschwerpunkt bilden neue Technologieentwicklungen als Treiber für nachhaltige Leichtbau-Lösungen. Dabei sollen konkrete Entwicklungsfragen zur Integration und Umsetzung in industrielle Produktionsprozesse im Vordergrund stehen. Darunter fallen die folgenden thematischen Schwerpunkte:
Digitalisierung und Automatisierung
Nachhaltigkeit und Recycling
Innovative Konstruktionsprinzipien

2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
Neue Konstruktionstechniken und der Einsatz neuer Werkstoffe in Verbindung mit innovativem, nachhaltigem Leichtbau eröffnen nicht nur enorme Einspar- und Produktverbesserungspotentiale, sondern können auch die Klima- und Umweltbelastungen deutlich verringern. Dazu fokussiert diese Förderlinie auf die Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren und Materialien, die eine Einsparung von Treibhausgasemissionen bzw. eine Bindung von CO2 unterstützen und somit zu einer emissionsarmen Industrie beitragen.

3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
Der effiziente Umgang mit Ressourcen verspricht ein erhebliches Potenzial zur Verringerung der Klima- und Umweltbelastungen. Im Leichtbau ist die Einsparung von Ressourcen schon beim Design als wesentliches Kriterium anwendbar. In dieser Förderlinie stehen die leichtbaubezogene Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus und die Substitution treibhausgasintensiver Ressourcen im Mittelpunkt.


4. Demonstrationsvorhaben
Um neuen Technologien den Markteintritt zu erleichtern und Risiken bei der Skalierung und ersten industriellen Umsetzung abzufedern, wird die Realisierung von Demonstrationsvorhaben gefördert, die sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren.

5. Standardisierung
Bei der Entwicklung neuer Leichtbau-Materialien und -Technologien (Produkte, Verfahren und Dienstleistungen) ist begleitend die Entwicklung von Normen und Standards sowie technischen Regelwerten für das Inverkehrbringen und die Verwendung (z. B. Konformitätsbewertung) einschließlich der Sammlung bzw. Festlegung von Materialkennwerten, ggf. Grenzwerten und Mess-Prüfmethoden notwendig. Entsprechende Projekte, die durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung sowohl den Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen als auch zwischen den unterschiedlichen Disziplinen vorantreiben, können gefördert werden, wenn sie sich thematisch in die Förderlinien 1 - 3 einsortieren lassen.
Die Programmlinien sollen kontinuierlich weiterentwickelt und durch weitere Förderbekanntmachungen ergänzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse werden anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Als mögliche Förderhöchstsätze gelten die Beihilfesätze der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Union (AGVO).
Darüberhinausgehende Gesamtförderquoten für Verbünde, Vorgaben zur Zusammensetzung der Konsortien oder ähnliche Beschränkungen gibt es im TTP LB nicht. Hinsichtlich der maximalen unternehmensbezogenen Zuwendungen sind die Schwellenwerte in Artikel 4 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Das Antragsverfahren ist zweistufig (Skizze und Vollantrag) und wird über das elektronische Formularsystem easy-Online abgewickelt.

Bekanntmachung_Bundesministerium_Foerderung.pdf

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