„Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ veröffentlicht!

Förderrichtlinie Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ im Rahmen der „Nationalen Bioökonomiestrategie“, Bundesanzeiger vom 21.07.2021 erschienen, am 24. Juni 2021.

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Die Bundesregierung hat in der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ das Ziel formuliert, Deutschlands Vorreiterrolle in der Bioökonomie zu stärken und die Technologien und Arbeitsplätze von morgen zu entwickeln. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung mit der Strategie zu ihrer globalen Verantwortung in der international vernetzten Bioökonomie.

Die Bioökonomie nutzt biologisches Wissen und erneuerbare biologische Ressourcen in allen Wirtschaftssektoren, Anwendungs- und Technologiebereichen, um zu effizienten und nachhaltigen Lösungen zu gelangen. Damit einher geht die Vision einer modernen, an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, biobasierten Wirtschaftsweise. Neuartige Ideen für biobasierte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die ihren Weg erfolgreich in den Markt finden, sind eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vision und damit für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. Diese ist jedoch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Hier setzt der Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“ bereits seit dem Jahr 2013 an und hat eindrücklich gezeigt, dass zuvor ungenutztes Kreativpotenzial für die Entwicklung neuer biobasierter Produkte erfolgreich aktiviert werden kann. Der Ideenwettbewerb stellt ein wichtiges und in diesem Zuschnitt einzigartiges Instrument der Bundesregierung dar, innovative Forschungsideen bioökonomisch nutzbar zu machen, indem sie in einem einfach zugänglichen Verfahren von der Sondierung bis zur Machbarkeit gefördert werden. Die Neufassung der Förderrichtlinie dient daher dem Zuwendungszweck, (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, sehr frühe und risikoreiche Produktideen für die Bioökonomie auszuarbeiten und die technische Umsetzung sowie die Sondierung wirtschaftlicher Verwertungsoptionen, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Ausgründung, vorzubereiten. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Ideenwettbewerb wurden dabei berücksichtigt, um erfolgversprechende, neue Ansätze und deren wirtschaftliche Verwertung noch gezielter zu unterstützen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 und 28 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vgl. hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“, siehe https://www.bmbf.de/de/biooekonomie-neue-konzepte-zur-nutzung-natuerlicher-ressourcen-726.html.


2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“.

Die vollständige Bekanntmachung lesen Sie hier.

Bild: Pixabay

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