Mikroplastik in unseren Meeren

Mikroplastik in unseren Meeren

Die Plastiksteuer, die bis Mai in Brüssel beraten werden wird, soll zum einen den Müll reduzieren, was grundsätzlich begrüßenswert ist, zum anderen aber auch dazu führen, dass die EU mehr Geld einnimmt und die Mitgliedstaaten weniger direkt an Europa zahlen müssen.

Über 70 Prozent des Plastiks, das in unsere Weltmeere gelangt, kommt hauptsächlich aus den Flüssen Asiens, die als Mülltransportsystem und Müllkippen missbraucht werden. Europas Anteil liegt dagegen unter 5 Prozent – Tendenz weiter sinkend.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass medial auf allseits bekannten Umweltproblemen zu surfen, gerade als Masche für die weitere Finanzierung der EU besonders „en vogue“ ist. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, denn eine Strafsteuer bringt dann maximal viel für Brüssel, wenn maximal viel „Strafbares“ produziert wird. Die Zuwachsraten im Kunststoffsegment zeigen ungebrochen nach oben.

Der Brexit schmerzt – müssen also nun die verbliebenen EU-Unternehmen und die EU-Verbraucher für diese „kunststoffverpackte“ Steuererhöhung herhalten? Damit nicht genug. Was Brüssel gerade weiter im Thema an- und vermischt, liest sich bezüglich der „europäischen Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft“ dann auf Seite 16 unter anderem so:

„Im Rahmen einer branchenübergreifenden Vereinbarung zur Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik in das Wassermilieu während des Waschens synthetischer Textilien sollen im Jahr 2018 erste Vorschläge für Prüfverfahren ausgearbeitet werden. Die Kommission ihrerseits wird Maßnahmen prüfen wie die Kennzeichnung von Reifen und die Festlegung spezifischer Reifenanforderungen, bessere Informationen über die Freisetzung von Mikrofasern aus Textilien und entsprechende Mindestanforderungen sowie Maßnahmen zur Verringerung der Verluste von Kunststoffgranulat. Gegebenenfalls können auch Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung in Betracht gezogen werden, um die Kosten von Abhilfemaßnahmen zu decken.“
Abgesehen davon, dass alleine in diesen wenigen Zeilen schon alles, von Reifenabrieb, Kunststoffgranulat bis hin zu Mikrofasern, undifferenziert zusammengeworfen wird, stellt sich weiter die Frage, ob wir bei Textilien in Deutschland wirklich ein Problem haben, das erweiterte Herstellerverantwortung und spezifische Strafsteuern auf Textilien rechtfertigt. Textile EU-Faserproduktion, EU-Faserimporte und viele der 25 000 000 000 textilen Einzelteile, die pro Jahr in der EU verkauft werden, wären dann von der Strafsteuer betroffen.
Viele Textilien bestehen aus gut abbaubaren, natürlichen Fasern und Synthesefasern und auch nicht jedes Textil aus schwerer abbaubaren Synthesefasern setzt überhaupt Fasern frei, die nachgehend zu Mikroplastik abbauen könnten. In Textilien eingesetzte sogenannten Mono- oder Multifilamente aus schwerer abbaubaren Kunststoffen, können in der Regel gar keine Fasern freisetzen, die zu Mikroplastik abbauen. Im Gegenteil – Textilien sind auch hier ein Teil der Lösung. Ein Beispiel sind textile Faser-Rückhalte-Systeme in der Haushaltswäsche (http://guppyfriend.langbrett.com).

Darüber hinaus werden die Stapelfasern aus schwer abbaubaren Kunststoffen, die sich aus dem Garnverbund/Textil beim Waschen herauslösen können, in deutschen Klärwerken effizient bereits in der ersten Klärstufe entfernt. Weiterhin sind auch hier spezielle Filtertextilien wieder Teil der Lösung, wie z.B. spezielle Flortextilien, die gerade in einem Pilotprojekt im größten Berliner Klärwerk als 4. Reinigungsstufe für Mikroplastik aus anderen Quellen (Reifenabrieb etc.) als Filter getestet werden. Bekommen diese Textilien, die helfen das Mikroplastikproblem zu lösen, dann auch die avisierte Strafsteuer aufgebrummt?

Wir als Verbände bleiben auch bei dieser „Brüsseler-Spitze“ auf Tuchfühlung und haben dies auch weiterführend schon hinsichtlich des Recyclings beleuchtet bzw. den Behörden kommentiert. Insbesondere haben wir dabei auf Brüsseler Bestrebungen, die omnipräsente europäische Chemikalienregulierung REACH mit diesem Thema zu verknüpfen, aufmerksam gemacht.

Hier stehen insbesondere unter anderem multiple Schadstoffgrenzwerte im Fokus, die das Recycling von Kunststoffen und Nachfolgeprodukten in der EU per se verbieten können. Die Erfahrung zeigt, dass die EU-Gesetzgebung gerne in diese Sackgasse unbedacht hineinsteuert – weitere Kollateralschäden nicht ausgeschlossen.

Zu diesem Thema veranstaltet die AFBW in Kooperation mit Südwesttextil am 10. April beim DITF Denkendorf den Workshop „Faser und Filtration“. Bitte merken Sie sich diesen Termin jetzt schon vor.

EU Initiative für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft

Zurück