Ab sofort nimmt das Programm „Invest BW“ wieder Anträge zur Förderung von Innovationen entgegen. Für den aktuellen Aufruf stehen insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Der aktuelle technologieoffene „Invest BW“-Förderaufruf soll wirkungsvolle Anreize für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups schaffen, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen sowie innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt zu bringen. Darüber hinaus soll die aktive Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gestärkt und damit die Wirkung des anwendungsorientierten Wissens- und Technologietransfers ausgebaut werden.
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe müssen Antragsteller lediglich eine Skizze ihres Projektes einreichen um die Hürden gering zu halten. Auf Grundlage der Skizzenbewertung werden ausgewählte Vorhaben zur Antragstellung aufgerufen und haben hohe Chancen, eine positive Förderentscheidung zu erhalten.
Antragstellung
Förderanträge können online eingereicht werden, die Dokumente dafür finden Sie hier. Die Förderanträge werden vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bearbeitet. Zur Antragstellung der Projektskizze gilt das Stichtagsprinzip (Einreichungsfrist: 31. Januar 2024 um 13 Uhr), d. h. die Projektvorhaben werden erst nach diesem Stichtag bewertet. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. Weitere Details und Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge sowie den Förderaufruf und die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie in der Pressemitteilung und unter https://invest-bw.de/.