Förderung Abwassertechnik

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ eingerichtet. Dafür stellt das BMU insgesamt bis zu 25 Millionen Euro aus dem UIP (Umweltinnovationsprogramm) bereit. Die Förderung richtet sich an Betreiber industrieller Kläranlagen jeder Größenklasse und soll technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen. Förderanträge können bis zum 15. April 2019 gestellt werden.

Der neue Förderschwerpunkt des Bundesumweltministeriums (BMU) „Innovative Abwassertechnik“ hat ein Budget von insgesamt 25 Millionen Euro. Die Förderung soll technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen und dazu beitragen, den Stand der Technik in der Abwasserbehandlung und Wertstoffrückgewinnung zu verbessern. Fachlich wird er vom Umweltbundesamt betreut, die KfW Bankengruppe übernimmt die administrative und finanzielle Abwicklung.

Was wird gefördert:
Gemäß der UIP-Förderrichtlinie werden innovative Projekte mit Demonstrationscharakter gefördert, die zu deutlichen Umweltvorteilen führen und erstmalig in Deutschland realisiert werden. Zusätzlich wird jeder Förderantrag nach weiterführenden fachlichen Kriterien in den einzelnen Förderkategorien bewertet. Reine Aufwertungen auf den Stand der Technik sind nicht förderfähig.

Der neue Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ umfasst folgende drei
Förderkategorien:

  1.  „Wertstoffrückgewinnung und –bereitstellung“: Rückgewinnung von Phosphor, Stickstoff und anderer Wertstoffe mittels technischer Verfahren und Bereitstellung für eine Nutzung im Wirtschaftskreislauf. Die Techniken können beim Abwasser, beim Klärschlamm oder bei der Klärschlammverbrennungsasche ansetzen. Besonders wichtig ist die Überführung in qualitativ und quantitativ verwendbare Produkte oder Ausgangsstoffe für Produkte.
  2. „Weitergehende Abwasserbehandlung“: Reduktion von Spurenstoffen, also Mikroverunreinigungen im Abwasser durch innovative Verfahren unter Berücksichtigung des Energie- und Ressourcenbedarfs.
  3. „Energie speichern, regeln und vernetzen“: Hebung von Effizienz- und Nutzungspotentialen.

 

Hinweis: Die Förderung wird unter der Auflage erteilt, dass ein Messprogramm für die Erfolgskontrolle des Projektes durchzuführen ist und sich der Antragsteller mit der Durchführung eines solchen Programms einverstanden erklärt. Das Messprogramm ist 3 Monate vor Abschluss des Förderprojektes konkret zeitlich und inhaltlich mit dem UBA abzustimmen.


Wer wird gefördert?
Der neue Förderschwerpunkt im Umweltinnovationsprogramm richtet sich an die Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen aller Größenklassen.


Wie wird gefördert?
Art und Höhe der Förderung
Im Rahmen des Förderschwerpunktes bestehen zwei Fördermöglichkeiten:
Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredites von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder
Investitionszuschuss von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.


Antragstellung?
Anträge für den Förderschwerpunkt können vom 8. Oktober 2018 bis zum 15. April 2019 gestellt werden. Es gilt der Eingangsstempel bei der KfW.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie hier.

Bild: © Dieter Schütz / PIXELIO

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