Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung

Die  „Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung“ ist am 18.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Ab sofort können Forschungseinrichtungen und Unternehmen Förderanträge für Innovationsprojekte im Bereich persönlicher Schutzausrüstung einreichen.

Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Beispielsweise haben FFP-Masken eine breite Verwendung nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gefunden. Schutzausrüstung hat seit jeher eine erhebliche Bedeutung in Industrie und Gewerbe als Maßnahme im Bereich des Arbeitsschutzes. Bis zu 40 % der Erwerbstätigen sind Träger von Schutzausrüstung.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist es, entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Schutzausrüstung Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit zu setzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken und einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu leisten. Mit dieser Fördermaßnahme wollen wir insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen sowie die verstärkte Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen anregen und stärken.

Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

  • Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
  • Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
  • Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
  • Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS)
  • Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren

Insgesamt stehen für den Zeitraum bis 2025 163 Mio. Euro an Fördervolumen zur Verfügung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 15 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für KMU sowie Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben im Einzelfall zu einem höheren Prozentsatz förderfähig (bis zu 80 bzw. bis zu 100 %).

Nähere Informationen zu diesem und weiteren Programmen der Bundesregierung zur Förderung des Ausbaus von Produktionskapazitäten für persönliche Schutzausrüstung in Deutschland sind zu finden unter: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/Fragmente/arbeitsstab-produktion.html

Förderung Schutzausrüstung 12_2020.pdf

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