Förderrichtlinie von Meltblown-Vlies veröffentlicht

Die Förderrichtlinie zur Investitionsförderung von Melblown-Vlies-Anlagen wurde am 30. April 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht - siehe in der Anlage unter Downloads.
Wichtige Eckpunkte bzw. Voraussetzungen der Förderung sind:

  • Die Anlage produziert Meltblown-Vlies, das die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für Schutzmasken (OP- und FFP-2/3-Masken) erfüllt.
  • Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt 30 % aller erforderlichen Investitionskosten zur erstmaligen zweckentsprechenden Inbetriebnahme der Anlage (einschl. Nebenkosten) und ist auf maximal 10 Mio. Euro je Unternehmen begrenzt.
  • Förderfähig sind nur Investitionen, die seit dem 28. Februar 2020 getätigt wurden. Maßgeblich ist hierbei der Abschluss von Verträgen, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen.
  • Die Inbetriebnahme der Anlage muss bis spätestens 31. März 2021 erfolgen und bis Ende 2023 zweckentsprechend betrieben werden (Nutzungspflicht).
  • Das von der geförderten Anlage hergestellte Meltblown-Vlies darf bis Ende 2023 nur an Unternehmen veräußert werden, die mit dem Vlies als Vorprodukt Schutzmasken in Deutschland oder in der EU produzieren. (Falls ein vollständiger Verkauf auf dem europäischen Markt nicht möglich ist, kann auf Antrag auf dem internationalen Markt veräußert werden.)
  • Die Bewilligungsbehörde ist das BAFA. Die Antragstellung hat bis spätestens 30. Juni 2020 über die auf der Internetseite des BAFA vorgeschriebenen Formulare zu erfolgen.

Die Förderrichtlinie soll schrittweise um weitere Produktions- und Produktbereiche ergänzt werden. In diesem Zusammenhang hat das Corona-Kabinett zwei weitere Förderprogramme für die Anschaffung von Fertigungsanlagen für Schutzmasken beschlossen:

1. Förderung von kurzfristig verfügbaren Maschinen zur Herstellung zertifizierter Schutzmasken in Deutschland oder EU („Sprinterprogramm“). Zuschuss von 30 % auf die Investitionskosten; Möglichkeit zur Vorhaltung der Maschinen nach der Pandemie für künftige Krisenfälle. Das Sprinterprogramm soll Ende Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und den Aufbau einer jährlichen Kapazität von ca. 2,5 Mrd. Schutzmasken anreizen. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen.

2. Förderung von mittel-bis langfristig verfügbaren, hochautomatisierten Maschinen zur Herstellung zertifizierter Schutzmasken in Deutschland oder EU. Zuschuss von 40 % auf die Investitionskosten. Das Förderprogramm soll Ende Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und den Aufbau einer jährlichen Kapazität von ca. 4,5 Mrd. Schutzmasken anreizen. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen.

Foto: Pixabay

Richtlinie-für-die-Bundesförderung-von-Produktionsanlagen.pdf

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