Antidumping – Interimsüberprüfung für hochfeste Polyestergarne – nächste Schritte

In der letzten Woche haben wir Sie über die Einleitung der Interimsprüfung informiert. Zeitnahes Handeln ist wichtig. Noch können sich betroffene Firmen zur Mitwirkung am Verfahren und zur mündlichen Anhörung melden.

Vielen Dank für Ihre zahlreichen Rückmeldungen zur Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen betreffend hochfester Polyestergarne, bei der Zölle von 50 Prozent und mehr drohen (Antidumping-Fallnummer R771).

Nach dem aktuellen Stand der Rückmeldungen erscheint der Weg einer anwaltlichen Vertretung als durchaus gangbarer Weg; er wird mit jedem weiteren Unternehmen, das eine Verfahrensbeteiligung auch finanziell mitträgt, realistischer.

Der Gesamtverband textil+mode hat bereits Kontakt zu einer entsprechend spezialisierten Brüsseler Anwaltskanzlei aufgenommen, die bei ausreichender Kostendeckung vertreten könnte. Wir kommen in dieser Frage wieder auf Sie zu, sobald wir die ungefähre Größenordnung hinreichend präzise abschätzen können.

Wie in der Veröffentlichung der Verfahrenseinleitung im Amtsblatt (hier zum Download) erläutert, ist eine frühzeitige Anmeldung als Verfahrensbeteiligter wichtig, um von der Europäischen Kommission gehört zu werden.

Hierzu sind folgende Fristen zu beachten:

 

Bis 37 Tage ab Verfahrenseinleitung (also bis 6. August 2022)

Meldung bei der Europäischen Kommission durch interessierte Unternehmen und Verbände, die zu dem Verfahren schriftlich Stellung nehmen möchten, verbunden mit der Bitte um Zusendung des Fragebogens für Verwender (der aktuell noch nicht verfügbar ist).

Wichtig: Auch wenn Unternehmen direkt hochfeste Polyestergarne aus China importieren, sollten sie sich aufgrund der Verarbeitung, die hier für das Verfahren wichtiger ist, nicht als Einführer, sondern als Verwender (User) registrieren.

Die Kontaktadressen der Europäischen Kommission sind:

Postanschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Handel
Direktion G
Büro: CHAR 04/039
B-1049 Bruxelles

Zur Webseite bzw. Plattform!

E-Mail: TRADE-R771-HTYP@ec.europa.eu

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Amtsblatt, die Sie hier herunterladen können.

Bei technischen Problemen steht Ihnen der Trade Service Desk der Europäischen Kommission per E-Mail oder telefonisch unter +32 22979797 zur Verfügung.

 

Bis 15 Tage ab Verfahrenseinleitung (also bis einschließlich 15. Juli 2022)

Falls gewünscht und bei Bereitschaft zur Anreise nach Brüssel: Antrag auf mündliche Anhörung durch die Europäische Kommission.

Dem Antrag sollte eine Zusammenfassung der Punkte beigefügt werden, die die interessierte Partei während der Anhörung erörtern möchte. Die Anhörung ist auf die von den interessierten Parteien im Voraus schriftlich dargelegten Punkte beschränkt. Auch hierzu finden Sie weitere Einzelheiten hier im Amtsblatt.

Die Kontaktadressen sind identisch mit den oben genannten.

 

So bald wie möglich

Erklärung der Bereitschaft zur Beteiligung an den Anwaltskosten (gesonderte Information folgt).

Umfangreiche aktuelle Informationen finden Sie auch hier auf der eigens eingerichteten Webseite der Europäischen Kommission zur Überprüfung R771.

Ihr Ansprechpartner bei Südwesttextil ist Herr Jürgen Belian (belian@suedwesttextil.de).

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