Zuletzt wurden Sie hier über die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren durch das Coronavirus (CoronaEinreiseV) mit Wirkung ab dem 1. August 2021 informiert. Die BDA hat daher ihre Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern erneut überarbeitet. Die aktualisierte Fassung finden Sie hier.
Risikogebiete werden nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Im Kontext mit der Einreise aus diesen Gebieten regelt die CoronaEinreiseV besondere Anmelde-, Nachweis- und Absonderungspflichten. Erleichterungen bzw. Ausnahmen greifen bei Vorliegen der Voraussetzungen für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.
Die Verordnung gilt bis Ablauf des Jahres, mit Ausnahme der Quarantäneregelung, die längstens bis einschließlich 30. September 2021 angewendet wird. Über mögliche Anpassungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Die aktualisierte Ausarbeitung der BDA finden Sie hier.